Kurzer Überblick/Synopsis

(Stichworte)

 

'Mobbing - Folter am Arbeitsplatz'

Eine europäische Herausforderung

 

Europäische Konferenz vom 2. bis 4. November 2011 in Herzogenrath, Deutschland

 

 

 

Europaweit keine einheitliche Definition vorhanden.

Man spricht nach dem französischen Vorbild von „Moralische Verletzung am Arbeitsplatz“.

In Deutschland wird von „Belästigung und Gewalt, körperlich und seelisch am Arbeitsplatz“ gesprochen.

International sind Begriffe wie Bossing, Bullying, Harassment and Violence at work, Mobbing gebräuchlich.

 

Ursachen: Indivuelle Labilität, schlechte betriebliche Arbeitsorganisationen, Wirtschaftskrisen, fehlende Kommunikation zwischen den Menschen, nicht ausgebildetes Management, Absicht der Mobbingtäter, fehlendes Bewusstsein zum Thema Mobbing ...

 

Gemobbt wird überall und weltweit. Auch in der sogenannten Dritten Welt und den Schwellenländern. Von unten nach oben. Jedoch eher von oben nach unten.

 

Folgen sind psychosomatische Erkrankungen bis hin zum Suizid.

Das Problem ist die genaue Diagnose von Mobbing und die Unterscheidung von anderen Begriffen wie Depression und Burnout. Was ist Ursache und was ist Wirkung. Ist in machen Fällen nicht verifizierbar.

 

Zirka 5-20 % aller Beschäftigten in der EU sind schon einmal gemobbt worden. (Quelle: Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, aktuell)

 

In Deutschland: Keine spezielle Gesetzgebung. Die Gesetze: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und das betriebliche Eingliederungsmanagement sowie ein grundlegendes Gerichtsurteil, das Mobbing als solches anerkennt.

 

In Frankreich: Seit 2002 ein Anti-Mobbing Gesetz. Sieht Präventionsverpflichtung vor. Sieht Strafen vor.

 

In Belgien: Seit 2004 eine Art Anti-Mobbing Gesetz.

 

Gerichtsprozesse können Jahre in Anspruch nehmen.

Problem ist hier die sogenannte Beweislast. Und: Wird falsch beschuldigt, kann das auch negative juristische Folgen für das vermeintliche Opfer haben.

 

In der Europäischen Union: Seit 1989 eine Rahmenrichtlinie, die bis 2007 zu einer Rahmenvereinbarung verbessert wurde. Sie wird durch Evaluation auch von der EU kontrolliert. Soll europaweit in nationales Recht einfließen. Ist aber schwierig.

Seit 2009 ist die Grundrechtecharta (darin Artikel zum Arbeitsschutz, Gesundheit etc.) durch den Lissabon-Vertrag rechtsgültig.

Dem europäischen Parlament ist das Problem durchaus bewusst. (Seit 1989 - Rahmenrichtlinie)

 

Nationale Interessen verhindern ein europäisches Anti-Mobbing Gesetz. Die Hoffnung ist diesbezüglich nicht sehr groß.

 

Durch Mobbing entstehen Kosten. Die sind begründet durch Produktionsausfall, nicht besetzte Arbeitsplätze, Präventionsmaßnahmen im Arbeitsschutz, medizinische Kosten der Behandlung von Mobbingopfern, Steuerausfall für die Volkswirtschaft.

Die Kostenarten sind dennoch schwer zu beziffern – was gehört dazu und was nicht.

Nach einer Schätzung für Deutschland betragen die Kosten pro Mobbingopfer fünfzehntausend bis fünfzigtausend Euro. (Quelle: Vortrag Rolf-Peter Cremer, Bistum Aachen)

 

Erkennen und Behandlung von Mobbingopfern über Beratungsstellen (in vielen europäischen Staaten) und psychosomatische Kliniken (in Deutschland via Sozialversicherungsträger).

 

Sozialpartner wie der EGB und einzelne Gewerkschaften sind Teil eines europäischen Netzwerkes von Verbänden, Beratungsstellen, Juristen, sozialen Einrichtungen – privat, staatlich, kirchlich - Kliniken und der Politik. Auch Unternehmerverbände sollen mit einbezogen werden (beispielsweise Businesseurope).

 

Sozialpartner an der Basis (Beratung ecetera) sind oft in freier Trägerschaft organisiert. Beschaffung finanzieller Mittel ist sehr schwierig. Auch europaweit.

Der europäische Sozialfond ist ein Mittel, um die Sozialpartner in ihren Aufgaben zu unterstützen.

 

Prävention ist sehr wichtig. Wenn nicht gesetzlich geregelt, so muss zunächst ein breites Bewusstsein für dieses Thema geschaffen werden. Die Sozialpartner beteiligen sich an der Ausbildung von Beratern und Betriebsräten. Prävention am Arbeitsplatz ist auch durch nationale Arbeitsschutzgesetze geregelt – wenngleich die nicht ausreichen. Auch die unternehmerischen Führungsebenen müssen durch Aufklärung zum Thema sensibilisiert werden und ausgebildet werden.

 

Das Thema Mobbing ist wissenschaftlich sehr ausführlich evaluiert. Ist auch ausführlich in der internationalen Fachliteratur beschrieben. Erneute grundlegende Untersuchungen zum Thema im Sinne von 'ob Mobbing existiert' sind völlig überflüssig.

 

Fazit: Wenn nicht lokal und global gehandelt wird, ist vorauszusehen, das Mobbing weiterhin zunehmen wird.

 

Gewerkschaften und Betriebsräte sollen auf die Aufstellung sogenannter Sozialbilanzen in den Unternehmen drängen. Ihre Inhalte sollten aber mit den Sozialpartner abgesprochen werden.

 

Es soll eine Unterschriftenliste aus neun EU-Mitgliedsstaaten und einer Million Unterschriften an das Europaparlament und an die Europäische Kommission eingereicht werden, um für das Thema Bewusstsein zu schaffen und eine mögliche Gesetzgebung zu erreichen.

 

Es ist eine ausführliche Anti-Mobbing Charta geplant. Vorschläge sind auf der Tagung gesammelt worden.

Sie soll sich auch auf die Grundwerte Charta beziehen. Denn die ist bindend.

 

Eine spezielle Internetplattform - www.mobbingnet.eu – soll Tagungsergebnisse tragen, umfangreich informieren und neue Netzwerke für alle Sozialpartner und vor allem den freien Trägern der Mobbingberatung und Prävention schaffen.

Es zeigt sich, dass es unsinnig ist, auf gesetzgeberische Aktivitäten zu warten.